Mitgliedschaft
Eintritt
Der Eintritt in den FCB kann jederzeit erfolgen. Nach einer Schnupperphase und Einreichen des Aufnahmegesuchs (Formular kann Online heruntergeladen werden oder ist erhältlich beim Maître) wird der Eintritt offiziell bestätigt.
Für Kinder gilt eine spezielle Regelung: Schnuppertrainings für Schülerinnen und Schüler ab ca. 12 Jahren sind jederzeit möglich. Die Schnupperphase dauert zirka 3 Monate. Erst dann wird eine eventuelle aktive Mitgliedschaft mit den Eltern vereinbart.
Für die Kategorie Elite gelten spezielle Richtlinien.
Mitgliederbeiträge
Mitgliederbeiträge Fechtclub Bern ab 01.01.2025
Als U8 – U12 gelten Aktivmitglieder < 12-jährig.
Als U14 – U20 gelten Aktivmitglieder > 12-jährig und < 20-jährig.
Der Clubbeitrag der nächsthöheren Stufe wird fällig ab dem Jahr, in dem das Aktivmitglied das 12. bzw. 20. Altersjahr erreicht.
Familienrabatt von 20% wird gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens 2 Familienmitglieder, davon mindestens 1 Junior
- Familienrabatt erhält das jüngste Familienmitglied
- Familienrabatt wird nur für Gruppe Junioren gewährt
- Familienrabatt wird nur für ein Mitglied pro Familie gewährt
Verbandsbeiträge
Der für alle Aktivmitglieder des Fechtclubs Bern obligatorische Jahresbeitrag für den Schweizerischen Fechtverband (SFV) beträgt:
Jedes Aktivmitglied erhält einen Mitgliederausweis, der es zur Teilnahme an offiziellen Turnieren berechtigt. Mitglieder, die nicht an solchen Turnieren teilnehmen wollen, können keine Reduktion des Mitglieder- oder des Verbandsbeitrages beantragen.
Turniere, die vom internationalen Fechtverband (FIE) veranstaltet werden, erfordern von den daran teilnehmenden Fechtern eine zusätzliche FIE Saison-Lizenzkarte zu CHF 35, die der SFV dem Club auf Anforderung und zur Weiterleitung an den Fechter zustellt.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Clubmitgliedschaft kann von allen Mitgliedern nur per Ende des Jahres beendet werden. Der Vorstand des Fechtclubs Bern muss bis zum 31. Oktober schriftlich über den bevorstehenden Austritt orientiert werden. Wird dieses Datum nicht eingehalten, so verlängert sich die Mitgliedschaft für Aktiv- und Passivmitglieder mit allen Rechten und Pflichten um ein weiteres Jahr.
Besondere Regelungen sind in begründeten Fällen von Krankheit, Auslandsaufenthalten, bei Umzügen und temporären, begründeten Abwesenheiten (gemäss Statuten) möglich.
Wechsel des Fechtclubs
Den Übertritt vom FCB in einen anderen Schweizerischen Fechtclub muss das Mitglied dem Vorstand schriftlich melden. Grundsätzlich kann er nur zum Jahresende stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Wechsel früher erfolgen, sofern der bisherige Clubvorstand dem Mitglied, dem neuen Club und dem Verband eine ausdrückliche, nur schriftliche Freistellungs-Bestätigung gibt. Das wechselnde Mitglied kann erst 3 Monate nach dem bestätigenden Briefwechsel an Turnieren für den neuen Club teilnehmen. Der Mitgliederausweis wird vom SFV zum Jahresende nach dem Übertritt neu ausgestellt.